Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ ist die von der großen Koalition herbeigeführte Mietpreisbremse ein „zahnloser Tiger“.
Hintergrund war ursprünglich unter anderem, dass bei Neuvermietung der vereinbarte Mietpreis nicht über 10% der ortsüblichen Miete betragen darf. Genau hier liegt das Problem. Was ist die ortsübliche Miete und wie wird sie festgelegt? Im Normalfall ist hierzu ein qualifizierter Mietspiegel von Nöten. Nur gibt es diese sehr selten.
Laut dem Bericht gibt es nur 62 Städte und Gemeinden, welchen diesen vorweisen können. In allen anderen betroffenen Städten ist wohl mit einer neuen Welle von Prozessen und Gutachten zu rechnen. Für Fachleute ist dieser Sachverhalt nichts Neues. Auch wurde dieses oft an die Verantwortlichen zu bedenken weitergereicht.
Leider ohne Erfolg.
Der einzige Erfolg ist: Mehr Arbeit für Anwälte und Gutachter.