Energiekosten – Explosion und ihre Folgen

Die Energiekosten steigen und steigen. Diese Erkenntnis ist leider in den letzten Wochen und Monaten nichts Neues. Wir lesen und hören überall, dass sich die Kosten für Gas, Strom und Heizöl enorm gesteigert haben. Die Bundesregierung ermahnt uns zum Energiesparen, ohne genaue Berechnungen hierzu vorlegen zu können. Doch wie sind die direkten Auswirkungen auf Vermieter und Mieter.

Viele Vermieter könnten in Schieflage geraten

Zahlreiche Vermieter werden durch die extrem gestiegenen Preise für Energie bereits jetzt massiv belastet. So sind zum Beispiel bei den Gas-Tarifen Steigerungen der monatlichen Abschläge um 300 – 400 % zu verzeichnen. Das heißt, wenn der Gasabschlag für ein kleines Mehrfamilienhaus noch vor wenigen Monaten bei 400 € gelegen hat, ist dieser jetzt 1.600 € pro Monat. Nicht jeder Vermieter ist in der Lage, eine solch hohe Preissteigerung zu verkraften. Denn immerhin reden wir hier von Mehrkosten für den Vermieter in Höhe von 14.400 € pro Jahr. Auch wenn diese Mehrkosten auf den Mieter umgelegt werden, so muss der Vermieter diese Kosten über ein Jahr vorfinanzieren. Zusätzlich muss er darauf hoffen, dass seine Mieter die hohen Nachzahlungen auch leisten können.

Folgen für die Mieter

Das große Erwachen für die meisten Mieter kommt erst mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022. Diese muss bis Ende 2023 dem Mieter zugegangen sein. Erfahrungsgemäß werden die Abrechnungen für das Jahr 2022 ab Mitte bis Ende 2023 den Mietern zugestellt. Was geschieht jedoch, wenn der Mieter nicht bereits jetzt anfängt, für eine gegebenenfalls extrem hohe Nebenkostennachzahlung Rücklagen zu bilden? Es wird wohl immer wieder in der Presse gesagt, dass der Vermieter wegen einer Nebenkostennachzahlung unter diesen extremen Voraussetzungen nicht kündigen darf, jedoch fehlt hierfür derzeit jegliche gesetzliche Grundlage. Auch wäre es nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen der Vermieter für Kosten, die durch den Mieter verursacht wurden, aufkommen soll.

Beispielrechnung für einen Mieter

Nehmen wir mal einmal an, ein Mieter hat eine Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2021 in Höhe von 500 €. Wenn sich am Verhalten des Mieters, somit an seinem energetischen Verhalten, keine Veränderung in 2022 eingestellt hat, kann dieser Mieter für den Zeitraum 2022 mit einer Nachzahlung von 2.000 € rechnen. Unser Mieter im Beispiel wäre somit gut beraten, wenn er monatlich sich einer Rücklage von rund 160 € zur Seite legt. Noch besser beraten wäre er, wenn er seine Nebenkostenvorauszahlungen an den Vermieter um diesen Betrag freiwillig erhöht.

Sanierungspflicht durch die EU

Ein zusätzlicher Punkt, den wir in Deutschland noch gar nicht richtig berücksichtigt haben, ist die energetische Sanierungspflicht der EU. Denn in Brüssel wird derzeit darüber verhandelt und diskutiert, wie Eigentümern von Mehrfamilienhäusern, aber auch von Einfamilienhäusern zur Sanierung und somit zur Einsparung von Energie verpflichtet werden können. Wenn man den ersten Entwürfen glauben darf, werden erhebliche Sanierungskosten auf Eigentümer älterer Gebäude zukommen. Auch wenn Einfamilienhäuser in Deutschland noch ausgenommen sein sollen, so ist bereits jetzt zu ersehen, dass in anderen Ländern der EU diese Objekte nicht ausgenommen sind. Somit kann man bereits jetzt erwarten, dass auch hier im Land die entsprechenden Gebäudeklassen betroffen sind.

Was ist zu tun?

Wie kann man diesen Kostenexplosionen entgegenwirken? Selbstverständlich ist Energie sparen an der obersten Stelle. Hier ist jeder selbst gefragt. Die Eigentümer könnten durch einfache Überprüfung der Heizungsanlagen einen besseren Wirkungsgrad erreichen. Dieser würde zumindest etwas Energieeinsparung bringen. Weiterhin könnten Dichtungen an Fenstern und Türen überprüft werden. Ebenso kann jeder über ein zusätzliches kleines „Solarkraftwerk“ für den Balkon nachdenken. Jedoch Vorsicht! Zuvor muss sichergestellt werden, dass das Hausstromnetz diese auch verkraften kann.
Es gibt mit Sicherheit eine Menge Möglichkeiten, Energie zu sparen. Jeder darf bei sich selbst anfangen und das Beste daraus machen. Denn auf eine für jeden brauchbare Lösung aus Berlin sollten wir lieber nicht warten.

Weitere Themen und Berichte
Mietwertgutachten

Mietwertgutachten

14.-.15.12.2022 – Tobias Geipel – Wohnraummieten und ihre Bewertung – Was ist zu beachten bei der Gutachtenerstellung für freifinanzierten Wohnraum.

Weiterlesen »
Immobilientag

Immobilientag IVD

Alexandra Geipel – Immobilientag IVD, Inhalt u.a.: Zertifizierung Verwalter, Preisentwicklung und Markttrends, Geldwäscheprävention, Ordnung im Dokumentendschungel, Marketing, PropTechs, künstliche Intelligenz

Weiterlesen »
Immobilienmakler Tobias und Alexandra Geipel

Hier schreiben:

Alexandra & Tobias Geipel

Neueste Berichte
Spezial

Auszeichnung für 2022

BELLEVUE Best Property Agents
Leistungen

Ich möchte eine

Ich benötige ein