Ob für den Ankauf (Kaufberatung) oder Verkauf eines Hauses, Wohnung oder Grundstücks, bei Trennung oder Scheidung, bei Erbschaft, in gerichtlichen oder finanzbehördlichen Fällen, etc., oft wird ein Gutachten benötigt.
Der Umfang einer Bewertung ist abhängig vom Bewertungsgrund. So kann zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eine Kurzbewertung ausreichend sein. In gerichtlichen oder finanzbehördlichen Fällen ist in der Regel ein Vollgutachten nach § 194 BauGB vorgeschrieben.
Wenn Sie einen qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir beschäftigen uns mit Immobilienwerten seit 1995 täglich. Zahlreiche Urkunden und Teilnahmezertifikate bestätigen uns ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. Mit der Zertifizierung gem. DIN EN ISO/IEC 17024 sind wir auf europäischer Ebene den öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland in den meisten Bereichen gleichgestellt. Weitere Zertifizierungen von DEKRA (für komplexe Wohn- und Gewerbeobjekte) und TÜV-Rheinland (Sachkundiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden) liegen ebenfalls vor.
Gerne können wir im Vorfeld alle Details unverbindlich besprechen. Bewertungen werden bei uns kurzfristig, günstig und auf Wunsch, zum Festhonorar erstellt.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
1. Achten Sie auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Diese sollte vorhanden sein!
2. Er sollte mindestens 10 Jahre Erfahrung in der Bewertung von Immobilien nachweisen können. (nicht nur im Verkauf!)
3. Fragen Sie, ob er auch Gutachten nach §194 BauGB erstellt, sogenannte „Vollgutachten“.
4. Schreibt er auch Gutachten für Gericht? Diese haben einen besonders hohen Anspruch.
5. Wie oft besucht er Fortbildungen? Lassen Sie sich Teilnahmebestätigungen zeigen. Achten Sie hierbei auf den Namen der Akademien, es gibt große Unterschiede.
6. Lassen Sie sich Referenzen aus der Bewertung zeigen.
7. Gibt es eine Musterbewertung die Sie einsehen können? Hierbei erkennen Sie schnell die Qualität. Sind genaue Daten und Ableitungen beinhaltet, oder ist es nur „bla bla“?
8. Verfügt der Sachverständige über eine spezielle Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Bewertung von Immobilien (und nicht nur für die Maklertätigkeit)
9. Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist wohl gut, aber leider keine Garantie für gute Arbeit.
Bad Orb
An der Heppenmauer 27
+49 6052 – 92870
Alfeld (Leine)
Kalandstraße 14
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Verkauf | Verwaltung | Gutachten
Das Sachverständigenbüro ImmoWerte Geipel erreichen Sie untern www.immowerte-geipel.de