Gutachter und Sachverständiger für Immobilien


Immobilien. Sicher. Bewerten.

Tobias Geipel - Sachverständiger

Ob für den Ankauf (Kaufberatung) oder Verkauf eines Hauses, Wohnung oder Grundstücks, bei Trennung oder Scheidung, bei Erbschaft, in gerichtlichen oder finanzbehördlichen Fällen, etc., oft wird ein Gutachten benötigt.

Der Umfang einer Bewertung ist abhängig vom Bewertungsgrund. So kann zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eine Kurzbewertung ausreichend sein. In gerichtlichen oder finanzbehördlichen Fällen ist in der Regel ein Vollgutachten nach § 194 BauGB vorgeschrieben.

Wenn Sie einen qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir beschäftigen uns mit Immobilienwerten seit 1995 täglich. Zahlreiche Urkunden und Teilnahmezertifikate bestätigen uns ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz.

Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) als Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie für Mieten und Pachten wurde die Kompetenz, Fachkenntnisse und Neutralität von der IHK Hannover überprüft und bestätigt.

Weitere Zertifizierungen von DEKRA (für komplexe Wohn- und Gewerbeobjekte) und TÜV-Rheinland (Sachkundiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden) liegen ebenfalls vor.

Gerne können wir im Vorfeld alle Details unverbindlich besprechen. Bewertungen werden bei uns kurzfristig, günstig und auf Wunsch, zum Festhonorar erstellt.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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Tobias Geipel

  • Durch die IHK-Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D3 Zertifikat gültig bis 16.10.2025 Register-Nr.: PC234-16-019 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Immobilien)
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien DIAZert (S). Die Zertifizierungsstelle ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
  • TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden, ID-Nr: 0000058613
  • geprüfterSachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter Akademie)
  • geprüfterImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter Akademie)
  • ehemaliges Mitglied im Bauausschuss der Kurstadt Bad Orb
  • geprüfterEnergieWert Experte (Sprengnetter Akademie)
  • geprüfter MarktWert Makler (Sprengnetter Akademie)
  • REV- Recognised European Valuer
  • Immobilienmakler seit 1995
Hinweis: Der Begriff Sachverständiger oder Gutachter ist in Deutschland leider nicht geschützt. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Immobilienbewerters genau auf die Qualifikationen

So wählen Sie den richtigen Immobilienbewerter aus:

1. Achten Sie auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung für bebaute und unbebaute Grundstücke oder die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

2. Er sollte mindestens 10 Jahre Erfahrung in der Bewertung von Immobilien nachweisen können. (nicht nur im Verkauf!)

3. Fragen Sie, ob er auch Gutachten nach §194 BauGB erstellt, sogenannte "Vollgutachten".

4. Schreibt er auch Gutachten für Gericht? Diese haben einen besonders hohen Anspruch.

5. Wie oft besucht er Fortbildungen? Lassen Sie sich Teilnahmebestätigungen zeigen. Achten Sie hierbei auf den Namen der Akademien, es gibt große Unterschiede.

6. Lassen Sie sich Referenzen aus der Bewertung zeigen.

7. Gibt es eine Musterbewertung die Sie einsehen können? Hierbei erkennen Sie schnell die Qualität. Sind genaue Daten und Ableitungen beinhaltet, oder ist es nur "bla bla"?

8. Verfügt der Sachverständige über eine spezielle Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Bewertung von Immobilien (und nicht nur für die Maklertätigkeit)

9. Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist wohl gut, aber leider keine Garantie für gute Arbeit.

Wir bewerten
  • unbebaute Grundstücke
  • bebaute Grundstücke
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnungen)
  • Gewerbliche Grundstücke und Gebäude
  • Spezialimmobilien (Hotels, Kliniken, Gewerbe, etc.)
  • Erbbaurechte
  • Rechte und Belastungen
  • Wohnungsrechte
  • Nießbrauchrechte
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Altenteilsregelungen mit/ohne Pflegeverpflichtung
  • Verrentung von Kaufpreisen
  • Miet- und Pachtwerte für
  • Wohnraum
  • Gewerberaum
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung bieten wir umfassende Dienstleistungen zur Bewertung unterschiedlicher Immobilienarten und Grundstücke. Dabei berücksichtigen wir sämtliche relevanten Parameter, um eine präzise und nachvollziehbare Marktwertermittlung zu gewährleisten. Wir bewerten folgende Objekte und Rechte:

Unbebaute Grundstücke
Unbebaute Grundstücke stellen eine besondere Herausforderung in der Bewertung dar, da hier die potenzielle Bebaubarkeit, die Lage sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund stehen. Faktoren wie die baurechtlichen Vorschriften, Erschließungskosten, Bodenbeschaffenheit und Nutzungsmöglichkeiten spielen eine entscheidende Rolle. Unsere Analyse bezieht auch Markttrends und vergleichbare Verkaufsfälle ein, um eine verlässliche Wertermittlung zu gewährleisten.

Ein- und Zweifamilienhäuser
Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern legen wir großen Wert auf die individuelle Nutzungsmöglichkeit, den baulichen Zustand, die Ausstattung und die Lage des Objektes. Grundstücksgröße, Bauqualität, energetischer Zustand und auch ästhetische Aspekte wie die Architektur und Gestaltung des Außenbereichs werden detailliert untersucht. Zudem analysieren wir die Marktlage in der Umgebung, um eine marktgerechte Bewertung zu erstellen.

Wohn- und Geschäftshäuser
Diese Immobilienart, die sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen umfasst, erfordert eine komplexe Bewertungsmethodik. Der Ertragswert, also die Rendite aus der Vermietung, ist hierbei ein zentrales Kriterium. Zudem prüfen wir die Marktfähigkeit der jeweiligen Nutzungsarten, rechtliche Rahmenbedingungen und die langfristigen Entwicklungsperspektiven des Standortes. Der Zustand und die Flexibilität des Gebäudes in Bezug auf Umnutzungsmöglichkeiten sind ebenfalls von Bedeutung.

Mehrfamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser bieten oft eine ertragreiche Investitionsmöglichkeit. Unsere Bewertung basiert auf der Analyse der Mieterträge, Leerstandsrisiken, Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarfe sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. bestehende Mietverträge und Mieterrechte. Wir untersuchen die langfristige Renditeerwartung und den Wertsteigerungspotenzial, unter Berücksichtigung der Lage und der regionalen Marktentwicklung.

Wohnungs- und Teileigentum
Eigentumswohnungen und Teileigentum werden von uns auf Basis der Lage innerhalb des Gebäudes, dem Zustand und der Ausstattung der Wohnung sowie der Gebäudegemeinschaft bewertet. Faktoren wie das Hausgeld, eventuelle Erhaltungsrücklagen und die Teilungserklärung werden in die Analyse mit einbezogen. Zudem betrachten wir die Entwicklung der Eigentümergemeinschaft und etwaige zukünftige Investitionen, die den Wert beeinflussen könnten.

Gewerbliche Grundstücke und Gebäude

Bei der Bewertung von gewerblichen Immobilien spielt die Ertragskraft eine zentrale Rolle. Wir analysieren den Nutzungszweck, die Flexibilität des Objektes für verschiedene Gewerbearten und die Zukunftsfähigkeit des Standorts. Dabei betrachten wir nicht nur die aktuelle Marktsituation, sondern auch langfristige Perspektiven, um eine fundierte Entscheidungshilfe für Investoren zu bieten.

Spezialimmobilien (Hotels, Kliniken, Gewerbe, etc.)
Spezialimmobilien, wie Hotels, Kliniken oder spezifische Gewerbeimmobilien, erfordern maßgeschneiderte Bewertungsverfahren, da diese Objekte oft von ihren spezifischen Betriebs- und Nutzungskonzepten abhängen. Neben den klassischen Bewertungskriterien, wie Lage und baulicher Zustand, stehen die Ertragsfähigkeit und das Betriebsmodell im Vordergrund. Wir analysieren Betriebsdaten, Kundenfrequenz, Wettbewerb und Standortentwicklung, um eine präzise Wertprognose zu erstellen.

Erbbaurechte
Erbbaurechte stellen eine Sonderform der Grundstücksnutzung dar, bei der der Eigentümer des Grundstücks und der Erbbauberechtigte unterschiedliche Personen sind. Die Bewertung erfolgt durch die Analyse der Vertragsbedingungen, insbesondere der Höhe des Erbbauzinses, der Restlaufzeit des Erbbaurechts und der Rückübertragungsbedingungen nach Ablauf des Erbbaurechts. Dabei wird auch der Einfluss auf den Marktwert des Gebäudes berücksichtigt, das im Rahmen des Erbbaurechts errichtet wurde.

Wohnungsrechte
Wohnungsrechte, die zum Beispiel einer Person ein lebenslanges Wohnrecht gewähren, reduzieren den Marktwert der Immobilie erheblich. Wir bewerten den finanziellen Einfluss solcher Rechte auf den Immobilienwert unter Berücksichtigung der vertraglichen Regelungen und der Restlaufzeit des Rechts.

Nießbrauchrechte
Nießbrauchrechte, die einer Person das Recht auf Nutzung und Erträge der Immobilie gewähren, sind eine weitere Belastung, die den Wert beeinflusst. Wir bewerten diese Rechte unter Berücksichtigung der Dauer und der Ertragsfähigkeit der Immobilie.

Baulasten und Dienstbarkeiten
Baulasten, Wegerechte oder Stellplatzpflichten, können die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks einschränken. Ebenso stellen Dienstbarkeiten (z.B. Leitungsrechte) Belastungen dar, die wir im Rahmen der Bewertung analysieren und ihre Auswirkungen auf den Wert der Immobilie nachvollziehbar darstellen.

Verrentung von Kaufpreisen
Die Verrentung von Kaufpreisen stellt eine besondere Form der Immobilienfinanzierung dar, bei der der Kaufpreis über einen längeren Zeitraum in Form von Raten gezahlt wird. Wir analysieren diese Vereinbarungen und ermitteln den Verkehrswert der Immobilie unter Berücksichtigung der zukünftigen Zahlungen.

Miet- und Pachtwerte
Die Ermittlung von marktgerechten Miet- und Pachtwerten für Wohn- und Gewerbeflächen erfolgt anhand von aktuellen Marktdaten, der Lage, der Ausstattung sowie der Nachfrage. Dabei berücksichtigen wir sowohl bestehende Mietverträge als auch die erzielbaren Marktmieten.

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