Energieausweis ist Pflicht

Energieausweis gem EnEV

Soll eine Immobilie Verkauft oder Neuvermietet werden gelten seit dem 01.05.2014 neue Regeln und Vorschriften.

Hiervon sind private Anbieter ebenso betroffen wie gewerbliche Anbieter.

Das schlimme daran ist, dass bei Nichteinhaltung der Vorschriften teure Abmahnungen sowie Strafen in Form einer Ordnungswidrigkeit verhängt werden können. Letzteres kann ein Strafhöhe von Euro 15.000,- betragen (auch gültig für private Verkäufer und Vermieter).

Bereits bei der Inseration von Immobilien sind bei Wohngebäude folgende Punkte zu veröffentlichen:

  • Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • Endenergie
  • wesentlicher Energieträger
  • Baujahr des Gebäudes
  • und die Energieeffizienzklasse (bei neuen Ausweisen, bei alten die kWh/(m²a) Angaben)


Mit der Einführung der EnEV2014 und verstreichen der Fristen ist nun für fast jedes Wohngebäude ein Energieausweis notwendig. Natürlich nur wenn diese verkauft, neu vermietet, -verpachtet oder -verleast werden soll.

Strafe

Das schlimme daran ist, dass bei Nichteinhaltung der Vorschriften teure Abmahnungen sowie Strafen in Form einer Ordnungswidrigkeit verhängt werden können. Letzteres kann ein Strafhöhe von Euro 15.000, – betragen (auch gültig für private Verkäufer und Vermieter).

Eine der wichtigsten Frage ist, ob es sich um ein Wohngebäude mit mehr oder weniger als 4 Wohneinheiten handelt. Wenn das Gebäude 5 oder mehr als 5 Wohnungen aufweist, und nicht unter Denkmalschutz steht, besteht in der Regel Wahlfreiheit, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden muss.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Wenn ein Gebäude weniger als 5 Wohnungen beinhaltet stellt sich die Frage des Bauantrages. Mit einem Bauantrag von vor dem 01.11.1977 muss die Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 als Standard (oder nach Modernisierung) zu Grunde gelegt werden. Erst dann kann die Frage abschließend beantwortet werden welcher Ausweis anzuwenden ist.

Bei Gewerbeimmobilien oder Neubauten sind besondere Details zu berücksichtigen.

Vermieter und Verkäufer, die ihre Immobilien über uns vermarkten lassen erhalten eine umfangreiche kostenlose Beratung welcher Ausweis der Richtige ist.

Zudem erhalten unsere Kunden günstige Lösungsmöglichkeiten um der Ausweispflicht genüge zu tun.

Sie benötigen einen Energieausweis?

Wir machen das für Sie!


EnergieWert Experte

Als geprüfter EnergieWert Experte können wir die Besonderheiten dieser Anlagen und Maßnahmen einschätzen und positiv im Falle einer Vermietung oder Verkauf berücksichtigen.

In Zeiten der ständigen Steigerung der Einkaufspreise von Gas, Öl und Strom wird die Nutzung von alternativen Energiequellen ein wichtiger Aspekt beim Kauf und der Anmietung von Haus und Wohnung.
Verfügt Ihre Immobilie über energetische Erneuerungen? Evtl. bestehen schon verschiedene Maßnahmen im Bereich der Dämmung. Oder es ist eine Solaranlage oder gar eine Photovoltaikanlage installiert. Oft werden diese beim Verkauf oder der Vermietung in der Preisfindung nicht berücksichtigt.


Wir wissen Ihre Investitionen zu schätzen !

 

Weitere Themen und Berichte
Mietwertgutachten

Mietwertgutachten

14.-.15.12.2022 – Tobias Geipel – Wohnraummieten und ihre Bewertung – Was ist zu beachten bei der Gutachtenerstellung für freifinanzierten Wohnraum.

Weiterlesen »
Immobilienmakler Tobias und Alexandra Geipel

Hier schreiben:

Alexandra & Tobias Geipel

Neueste Berichte
Spezial

Auszeichnung für 2022

BELLEVUE Best Property Agents
Leistungen

Ich möchte eine

Ich benötige ein