Neubaugebiet in Bad Orb Michaelstraße / Lauzenstraße
Was lange braucht ...
Zuvor wurde über 40 Jahre verhandelt und diskutiert wie und in welchem Rahmen das Baugebiet umgesetzt werden soll und kann. Als ein wichtiges und großes Politikum wurde das Vorhaben von Wahl zu Wahl verschoben und neu erfunden.
Aber das Ergebnis zählt.
Die Entwicklung werden wir hier auf dieser Seite beobachten und fortlaufend aktualisieren. Eine Fotohistorie befindet sich am Ende dieser Seite. Aktuelles Foto: Juli 2020

Einige Eckpunkte des Bebauungsplanes
Was darf und kann gebaut werden
Das gesamte Gebiet wird als "WA"- Gebiet bezeichnet. Was das genau regelt steht in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 4.
Dort steht:
§ 4 Allgemeine Wohngebiete
(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
3. Anlagen für Verwaltungen,
4. Gartenbaubetriebe,
5. Tankstellen.

GRZ und GFZ Festsetzungen
- Die GRZ (Grundflächenzahl) gibt an wieviel Quadratmeter der Grundstückfläche überbaut werden dürfen. Hier 0,3.
- Die GFZ (Geschossflächenzahl) gibt an wieviel Quadratmeter Wohnfläche auf dem Grundstück insgesamt gebaut werden dürfen. Von 0,5 bis 0,6.

Was gibt das "Z" genau an?
§2 Absatz 5 (nur Auzug):
..."Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante der Tragkonstruktion gemessen. Untergeordnete Aufbauten über Dach und untergeordnete Unterkellerungen zur Unterbringung von maschinentechnischen Anlagen für die Gebäude sind keine Vollgeschosse." ...
"o" für "offene Bauweise"
Fotohistorie des Baugebiets Bad Orb "Michaelstraße / Lauzenstraße"
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