Am 25. Februar 2025 nahm Alexandra Geipel an der Weiterbildungsveranstaltung des Immobilienverbands Deutschland (IVD) Region West e.V. teil. Der Immobilienrechtstag IVD West 2025 fand online statt und umfasste mehrere Fachvorträge mit anschließenden Lernerfolgskontrollen.
Inhalte der Veranstaltung
Im Rahmen der Veranstaltung beschäftigte sich Alexandra Geipel mit vier zentralen Fachthemen, die für die Immobilienbranche von besonderer Relevanz sind:
Aufklärungspflichten des Verkäufers und des Maklers beim Immobilienverkauf (Referent: RA Dr. Gerald Kallenborn)
Bedeutung der Informationspflichten für Makler Rechtliche Rahmenbedingungen gemäß § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Praxisrelevante Beispiele zu Haftungsfragen und korrekter Informationsweitergabe>Der Bauträgervertrag in der Krise - aus Sicht des Verwalters (Referent: RA Andreas Schmidt)
Werkvertragsrechtliche Grundlagen
Herausforderungen und rechtliche Handlungsoptionen für Verwalter bei Bauträgerverträgen
Lösungsansätze zur Risikominimierung bei Vertragsstörungen>Rechtliche Schnittstellen zwischen Wohnungseigentums- und Mietverwaltung (Referent: RA Hans-Ulrich Niepmann)
Abgrenzung und Überschneidungen in der Verwaltung von Eigentums- und Mietobjekten
Verantwortlichkeiten des Verwalters gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Mietrecht
Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen auf die Verwaltungspraxis>Wettbewerbsrecht aktuell (Referent: RA Leif Peterson)
Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze für Immobilienmakler und Verwalter
Unzulässige Werbemaßnahmen und rechtliche Konsequenzen
Fallbeispiele aus der Praxis zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Verstöße>Fazit und Bedeutung für die Praxis
Die Teilnahme an diesen Fachvorträgen ermöglichte Alexandra Geipel eine gezielte Erweiterung ihres Fachwissens in den Bereichen Maklerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht und Wettbewerbsrecht. Die praxisnahen Inhalte stärken ihre Beratungskompetenz und helfen, Risiken in der täglichen Immobilienvermittlung und -verwaltung zu minimieren.
Die Veranstaltung erfüllte zudem die gesetzlichen Anforderungen an die Weiterbildung gemäß § 34c Abs. 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV und wurde mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen.
Inhalte der Veranstaltung
Im Rahmen der Veranstaltung beschäftigte sich Alexandra Geipel mit vier zentralen Fachthemen, die für die Immobilienbranche von besonderer Relevanz sind:
Aufklärungspflichten des Verkäufers und des Maklers beim Immobilienverkauf (Referent: RA Dr. Gerald Kallenborn)
Bedeutung der Informationspflichten für Makler Rechtliche Rahmenbedingungen gemäß § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Praxisrelevante Beispiele zu Haftungsfragen und korrekter Informationsweitergabe>Der Bauträgervertrag in der Krise - aus Sicht des Verwalters (Referent: RA Andreas Schmidt)
Werkvertragsrechtliche Grundlagen
Herausforderungen und rechtliche Handlungsoptionen für Verwalter bei Bauträgerverträgen
Lösungsansätze zur Risikominimierung bei Vertragsstörungen>Rechtliche Schnittstellen zwischen Wohnungseigentums- und Mietverwaltung (Referent: RA Hans-Ulrich Niepmann)
Abgrenzung und Überschneidungen in der Verwaltung von Eigentums- und Mietobjekten
Verantwortlichkeiten des Verwalters gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Mietrecht
Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen auf die Verwaltungspraxis>Wettbewerbsrecht aktuell (Referent: RA Leif Peterson)
Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze für Immobilienmakler und Verwalter
Unzulässige Werbemaßnahmen und rechtliche Konsequenzen
Fallbeispiele aus der Praxis zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Verstöße>Fazit und Bedeutung für die Praxis
Die Teilnahme an diesen Fachvorträgen ermöglichte Alexandra Geipel eine gezielte Erweiterung ihres Fachwissens in den Bereichen Maklerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht und Wettbewerbsrecht. Die praxisnahen Inhalte stärken ihre Beratungskompetenz und helfen, Risiken in der täglichen Immobilienvermittlung und -verwaltung zu minimieren.
Die Veranstaltung erfüllte zudem die gesetzlichen Anforderungen an die Weiterbildung gemäß § 34c Abs. 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV und wurde mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen.
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Alexandra & Tobias Geipel
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