Besichtigung trotz Corona
Darf der Vermieter oder Verkäufer in Zeiten von Corona mit Interessenten besichtigen? Was ist zu beachten und was muss auf alle Fälle unterbleiben? Welche Alternativen gibt es?
Ein Lockdown folgt dem nächsten. Kontakt zu Mitmenschen sollen auf das Nötigste reduziert werden. Aber das Leben geht weiter und es wird auch in Zeiten von Corona umgezogen. Ob ein Mieterwechsel ansteht oder ein Kauf einer neuen Immobilie, persönliche Termine und Treffen vor Ort scheinen nötig zu sein.
Tipps
Hier einige Tipps, welche Vermieter und Verkäufer berücksichtigen können, um etwas sicherer zu sein. Vereinbaren Sie Termine nur wenn vorab ausführliche Besprechungen per Telefon oder Videochat stattgefunden haben. Je mehr Details im Vorfeld geklärt werden -umso weniger finden unnötige Besichtigungen statt. Stellen Sie den Interessenten ausreichend Foto- und Videomaterial zur Verfügung. Sowie interaktive 360-Grad-Rundgänge im Internet.
Tauschen Sie keine Dokumente (z.B.: Grundriss, Energieausweis, Schufa-Auskunft, etc.) persönlich aus. Benötigte Dokumente sollten elektronisch ausgetauscht werden. Per Mail ist das heute mit fast allem machbar.
Besichtigungstermin
Kommt es zu Besichtigungsterminen klären Sie im Vorfeld wer an dem Termin teilnimmt, wie viele Personen möchten besichtigen? Wer soll einziehen? Achten Sie darauf, dass nur wenige Teilnehmer am Termin dabei sind. Eventuell ist es besser mit einer Partei zwei oder drei Termine zu vereinbaren und somit die Anzahl der Personen zu reduzieren die gleichzeitig vor Ort sind. Fragen Sie nach dem Gesundheitsstand. Fühlen sich alle wohl oder gibt es Anzeichen von Erkältungen. Falls ja, vereinbaren Sie einen späteren Termin. Sorgen Sie für Desinfektionsmittel vor Ort und achten Sie darauf, dass nicht jeder Gegenstand (Tür, Fenster, Küche, Bad, !!!Türgriff!!!) berührt wird.
Immobilie noch bewohnt
Wenn die Immobilie noch bewohnt ist, muss der jetzige Nutzer der Besichtigung zustimmen. Wenn dieser jedoch zu einer Risikogruppe gehört oder Angst hat vor zu vielen Teilnehmern am Ortstermin, muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Auf die zulässige Anzahl der Personen ist zu achten.
Besichtigungen sind auch während Corona durchführbar. Es muss sich aber jeder an die geltenden Regeln halten und sich rücksichtsvoll verhalten.
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Alexandra & Tobias Geipel
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